Unsere Leistungen

Haus- & Hofservice

Ein Anwesen macht laufend Arbeit, und viele Aufgaben verschiebt man, bis sie teuer werden. Wir übernehmen die Instandhaltung rund um Haus und Hof in Rot am See, Kirchberg an der Jagst und im Landkreis Schwäbisch Hall – einmalig, wenn etwas ansteht, oder regelmäßig nach Absprache.

Das übernehmen wir für Sie

  • Zäune, Tore und Hoftore reparieren, richten und neu setzen
  • Pflaster ausbessern, abgesenkte Platten neu verlegen
  • Dachrinnen und Abläufe reinigen und abdichten
  • Gehwege und Zufahrten instand halten
  • Außenbeleuchtung an Hof, Einfahrt und Nebengebäuden
  • Holzarbeiten außen: Terrassen, Geländer und Verschalungen streichen und ausbessern
  • Kleine Abrissarbeiten und Entsorgung
  • Vor- und Nachbereitung der Saison: Winterfestmachen, Frühjahrscheck

Für Vermieter, Höfe und auswärtige Eigentümer

Für Vermieter, landwirtschaftliche Betriebe und Eigentümer, die nicht vor Ort wohnen, übernehmen wir die Instandhaltung auch dauerhaft. Wir sehen regelmäßig nach, melden uns, wenn etwas ansteht, und erledigen es nach Ihrer Freigabe. Sie müssen nicht anwesend sein.

So läuft es ab

Schritt 1

Sie schreiben uns

Über das Formular oder per E-Mail. Ein Foto hilft uns, den Aufwand gleich richtig einzuschätzen.

Schritt 2

Wir schauen es an

Bei größeren Aufgaben kommen wir vorbei und geben Ihnen ein schriftliches Angebot – kostenlos.

Schritt 3

Wir machen es fertig

Zum vereinbarten Termin, mit eigenem Werkzeug und Material. Aufräumen gehört dazu.

Häufige Fragen

Was kostet das?

Das hängt vom Umfang ab, deshalb nennen wir hier keine Pauschale. Sie bekommen von uns ein schriftliches Angebot, bevor wir anfangen – kostenlos und unverbindlich. Kommt beim Arbeiten etwas Unvorhergesehenes zum Vorschein, melden wir uns, bevor wir weitermachen.

Wie schnell können Sie kommen?

Kleine Arbeiten meist innerhalb weniger Tage. Größere Aufträge planen wir gemeinsam.

Kann ich die Rechnung von der Steuer absetzen?

Ja. Für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können Sie 20 % der Lohnkosten direkt von der Steuer abziehen, bis zu 1.200 Euro im Jahr (§ 35a EStG). Wir weisen die Lohnkosten dafür getrennt auf der Rechnung aus. Voraussetzung ist die Zahlung per Überweisung, nicht in Bargeld.

Erzählen Sie uns, was zu tun ist

Zwei Sätze genügen. Schicken Sie gern gleich ein Foto mit – dann können wir den Aufwand oft schon vorab einschätzen und sparen Ihnen einen Termin.

Auch kleine Aufträge

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