Die Tür, die seit einem Jahr schleift. Das Regal, das an eine Wand aus Bruchstein soll. Der tropfende Wasserhahn. Für solche Arbeiten findet man oft keinen Betrieb, weil sie zu klein sind. Bei uns sind sie das nicht: Wir nehmen kleine Aufträge an und rechnen sie nach Aufwand ab.
Das übernehmen wir für Sie
- Türen und Fenster einstellen, Beschläge und Griffe tauschen
- Regale, Schränke und Küchen an jede Wandart montieren
- Möbel auf- und abbauen
- Waschbecken, Armaturen und WC austauschen
- Silikonfugen erneuern
- Löcher zuspachteln, Ausbesserungen streichen
- Vorhangschienen, Markisen, Briefkästen und Hausnummern anbringen
- Rauchwarnmelder montieren und prüfen
- Defekte Leuchten, Schalter und Steckdosen ersetzen
- Undichte Stellen und klemmende Mechanik reparieren
Auch wenn es nur eine halbe Stunde dauert
Kleine Reparaturen rechnen wir nach Aufwand ab. Schreiben Sie uns kurz, worum es geht – am besten mit einem Foto. Meistens können wir Ihnen die Größenordnung schon in der Antwort nennen, ohne dass jemand vorbeikommen muss. Bei allem, was länger dauert, bekommen Sie vorher ein schriftliches Angebot.
So läuft es ab
Schritt 1
Sie schreiben uns
Über das Formular oder per E-Mail. Ein Foto hilft uns, den Aufwand gleich richtig einzuschätzen.
Schritt 2
Wir schauen es an
Bei größeren Aufgaben kommen wir vorbei und geben Ihnen ein schriftliches Angebot – kostenlos.
Schritt 3
Wir machen es fertig
Zum vereinbarten Termin, mit eigenem Werkzeug und Material. Aufräumen gehört dazu.
Häufige Fragen
Was kostet das?
Das hängt vom Umfang ab, deshalb nennen wir hier keine Pauschale. Sie bekommen von uns ein schriftliches Angebot, bevor wir anfangen – kostenlos und unverbindlich. Kommt beim Arbeiten etwas Unvorhergesehenes zum Vorschein, melden wir uns, bevor wir weitermachen.
Wie schnell können Sie kommen?
Kleine Arbeiten meist innerhalb weniger Tage. Größere Aufträge planen wir gemeinsam.
Kann ich die Rechnung von der Steuer absetzen?
Ja. Für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können Sie 20 % der Lohnkosten direkt von der Steuer abziehen, bis zu 1.200 Euro im Jahr (§ 35a EStG). Wir weisen die Lohnkosten dafür getrennt auf der Rechnung aus. Voraussetzung ist die Zahlung per Überweisung, nicht in Bargeld.